Zusätzliche SLL Medien und Events - AGB zum Ticketverkauf/Locationordnung

 

1.  Der Weiterverkauf von Eintrittskarten unter Erhöhung der Ticketpreise ist untersagt. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt. Rückgabe-, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche gegen SLL bestehen nicht.


2.  Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist untersagt die im Anhang genannten verbotenen Gegenstände mitzubringen. SLL ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Betrunken stehende Personen haben keinen Zutritt. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann die Karte eingezogen sowie ein Platzverbot ausgesprochen werden. Das Mitbringen von Transparenten nur mit Genehmigung. Kommerzielle Nutzung ist untersagt.

3.  Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, alkoholischen Getränken, Rauschmitteln und als Wurfgeschoss zu verwendenden Gegenständen ist verboten.

4.  Kein Ersatz bei Abbruch, Verlegung oder Verlust der Karte. Ermäßigte Karten oder VIP-Karten sind namensgebunden und eine entsprechende Berechtigung vorzuzeigen – Personalausweiskontrolle vor Ort. Rückgabe, Weitergabe an Dritte oder Umtausch sind ausgeschlossen.

5.  Wir weisen den Nutzer dieser Eintrittskarte ausdrücklich darauf hin, dass bei Veranstaltungen von SLL Medien und Events Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, die auch den Nutzer in erkennbarer Weise wiedergeben können. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Eintritt erklärt sich der Nutzer mit der Aufzeichnung von Bildnissen auch seiner Person sowie deren inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Auswertung und Nutzung, insbesondere durch Film, Fernsehen und Video einverstanden.

6.  Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die SLL nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr zurückerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.

7.  SLL haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von SLL folgendes: SLL haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet SLL nicht. Soweit die Haftung von SLL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. SLL haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.

8.  Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist SLL berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht SLL von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungs­personals ist Folge zu leisten.

9.  Vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte sind sperrige Gegenstände aller Art, Regenschirme, Wetterumhänge, nasse Bekleidungsstücke, sämtliche Arten von Rucksäcken und Tragegestellen sowie Taschen, die größer als DIN A4 (ca. 20x30 cm) sind, an der Garderobe abzugeben; in Zweifelsfällen bitten wir Sie, der Entscheidung des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Abgesperrte Bereiche und Podeste dürfen nicht betreten werden. Tiere haben keinen Zutritt.

10.  Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden.

11.  Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes vor Veranstaltungsbeginn oder während Veranstaltungspausen verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

12.  Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich nicht gestattet. SLL kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Ton-, Foto-, oder Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

13.  Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.

14.  Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt - jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

15.  Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender auszustrahlen und Presseberichte im Printbereich.

16.  Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

17.  Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hallenordnung oder die Geschäftsbedingungen behält sich die SLL vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

18.  Anmeldeschluß ist 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Eine Abendkasse ist vor Ort nicht vorhanden, d.h. es können keine Tickets am Veranstaltungstag gekauft werden. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Teilnehmer

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Teilnehmer.

Präambel

Mit dem Kauf eines Tickets auf einer von der amiando AG ("amiando") bereitgestellten Website akzeptieren Sie ("Teilnehmer") die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Teilnehmer“ ("AGB"). amiando bietet privaten und professionellen Veranstaltern („Veranstalter“) internetbasierte Lösungen, um Veranstaltungen, Events, Treffen, Konferenzen, virtuelle Veranstaltungen oder ähnliches („Veranstaltungen“) zu organisieren. Veranstalter können für diese Veranstaltungen auch Teilnehmer registrieren, Tickets verkaufen und über amiando abrechnen lassen. amiando stellt seine Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains ("amiando-Websites") zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer, dem Veranstalter und amiando, unabhängig davon, welche der amiando-Websites der Teilnehmer nutzt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

1. Vertragsparteien, Einbeziehung von AGB des Veranstalters

1.1. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den amiando-Websites entsteht nur zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. amiando ist selbst nicht der Veranstalter, sondern übernimmt im Namen und Auftrag des jeweiligen Veranstalters die Abwicklung des Ticketverkaufs. amiando haftet demnach insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters oder den Ausfall einer Veranstaltung.

1.2. Für die Durchführung der vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB des jeweiligen Veranstalters. amiando hat hierauf keinen Einfluss. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB des Veranstalters informiert.

1.3. Der Teilnehmer sichert zu, dass er im Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist, wenn es sich bei ihm um eine juristische oder natürliche Person handelt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die der jeweilige Veranstalter bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung auf der amiando-Website gegenüber amiando gemacht hat. amiando hat auf diese Einstellungen keinerlei Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstellungen obliegt dem Veranstalter.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den in Ziffer 2.1 gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er in der jeweiligen Bestellmaske auf den Button „Jetzt kaufen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Der Teilnehmer ist verpflichtet, amiando zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.

2.3. Die amiando AG ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmerb gegen vom Veranstalter oder von amiando aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.

3. Gesamtkaufpreis und Zahlungsmodalitäten

3.1. Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis pro Ticket. Im Ticketshop wird angezeigt, ob der Ticketpreis inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist. Abhängig von der Vereinbarung, die amiando mit dem jeweiligen Veranstalter getroffen hat, werden die Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis aufgeschlagen und dann bei der Bestellung im Ticketshop separat angezeigt.

3.2. Der Gesamtkaufpreis ist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail sofort zur Zahlung fällig.

3.3. Liegt bei Bezahlung mittels Lastschriftverfahren keine ausreichende Kontodeckung vor, verpflichtet sich der Teilnehmer, amiando die dadurch entstehenden Kosten – mindestens jedoch Bearbeitungskosten in Höhe von 10,- Euro – zu ersetzen. Der Teilnehmer kann jedoch nachweisen, dass amiando ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

4. Versand, Verlust und Reklamation der Tickets

4.1. Unmittelbar nach Zahlungseingang oder nach Bestellung (nur bei Kauf auf Rechnung) verschickt amiando ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Aufbewahrung der Tickets am Veranstaltungsort).

4.2. Ein fehlerhaft ausgestelltes Ticket wird von amiando gegen Rückgabe des bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt dem Teilnehmer, die Richtigkeit des an ihn verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung von amiando zu veranlassen.

4.3. Elektronische Tickets können vom Teilnehmer jederzeit nochmals angefordert werden oder im Bereich „Mein Konto“ abgerufen werden, sofern der Teilnehmer ein Nutzer-Konto auf den amiando-Websites angelegt hat.

4.4. Postalisch versendete Tickets, welche nicht beim Teilnehmer angekommen sind, werden von amiando ausschließlich nochmals versendet, sofern der Teilnehmer zusichert, die Tickets nicht erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular für die Zusicherung stellt amiando auf Anfrage zur Verfügung.

4.5. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, welche postalisch versendet wurden, werden durch amiando nicht ersetzt.

5. Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises

5.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Teilnehmers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter getroffen hat.

5.2. Ist der Teilnehmer zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird amiando dem Teilnehmer den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung mit dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten, wenn amiando das Ticketentgelt noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt hat.

6. Information über das Widerrufsrecht

Die Verantwortung über die Belehrung des Widerrufsrechts liegt beim Veranstalter, da dieser Kaufvertragspartner des Teilnehmers hinsichtlich des Ticketkaufs ist. Ohne Gewähr wird darauf hingewiesen, dass dem Teilnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht in Deutschland nur zusteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • (i) (i.) die Veranstaltung, für die der Teilnehmer das Ticket erwirbt, findet zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitrahmens statt und dient nicht der Freizeitgestaltung des Teilnehmers,
  • (ii) (ii.) der Teilnehmer erwirbt das Ticket als Verbraucher im Sinnes § 13 BGB und nicht im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und
  • (iii) (iii.) der Veranstalter veranstaltet die Veranstaltung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1. amiando haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von amiando oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

7.2. amiando haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die von amiando oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von amiando zugesicherten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

7.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet amiando außer in den Fällen von Ziffer 8.1. und Ziffer 8.4.der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

7.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.5. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung. amiando und ihre Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung.

7.6. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen amiando beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 8.1., 8.2. und 8.4. und / oder der Teilnehmer ist ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

8. Datenschutz

Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Nutzer gleichzeitig:

ICH WILLIGE EIN, DASS MEINE PERSONENBEZOGENEN TEILNEHMERDATEN (WIE BEISPIELSWEISE NAME UND FIRMA) AUF DER TEILNEHMERLISTE DER VERANSTALTUNG FÜR JEDERMANN ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH ANGEZEIGT WERDEN KÖNNEN. ICH KANN DIES DIREKT AUF DER TEILNEHMERÜBERSICHT NACH DER BESTELLUNG AUSBLENDEN ODER PER E-MAIL GEGENÜBER AMIANDO JEDERZEIT WIDERRUFEN.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Teilnehmer alle Erklärungen an amiando per E-Mail mit dem von jeder der amiando-Websites aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an amiando übermitteln. amiando kann Erklärungen gegenüber dem Teilnehmer an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Teilnehmer bei seiner Bestellung als E-Mail-Adresse angegeben hat.

9.2. Für sämtliche über amiando-Websites abgewickelte Ticketkäufe gelten im Verhältnis von amiando und dem Teilnehmer ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von AGB des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen.

9.3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.

9.4. Erfüllungsort ist der Sitz von amiando.

9.5. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von amiando.

9.6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

Stand: August 2010